Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1
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Nutzungsbedingungen |
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1. |
Der Kunde registriert sich für die Nutzung von eu-freelancer über die Website www.eu-freelancer.de . Eu-freelancer bietet registrierten Unternehmen (nachfolgend „Kunden“ genannt) und nach Dienstleistern suchenden Freelancern (nachfolgend ebenfalls „Kunden“ genannt) ein Internetportal zur Vermittlung von Leistungen (Freelancer) und Aufträgen (Unternehmen). Das Leistungsangebot umfasst die kostenpflichtige Online-Stellung von Projekten und die kostenlose Onlinestellung von Freelancer-Profilen. |
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§2
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Leistungsumfang des Informationsdienstes |
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1. |
Eu-Freelancer ist ein Produkt der Firma FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH. Die Leistungen werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht. |
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2. |
FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH behält sich das jederzeitige Recht vor, Kundendaten inhaltlich zu ändern, zu erweitern, in einem zumutbaren Umfang zu verringern und Verbesserungen vorzunehmen. Dabei werden selbstverständlich die Interessen der Kunden gewahrt. |
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3. |
Soweit die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. |
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4. |
Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH stellt dem Kunden Informationen zur Verfügung. FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH wird diese Informationen in maschinenlesbarer Form für Zwecke, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, maschinell auf dem neuesten technischen Stand verarbeiten. Die Informationen können teilweise nur anonym dargestellt angeschaut werden. Die Informationen werden vom Kunden übers Internet vom Rechenzentrum der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH abgerufen.
Nach der Registrierung prüft die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH die Kundendaten und wird – nach Zahlungseingang bei Unternehmern (s. jeweils gültige Preisliste) – die Daten freigeben. Für den Inhalt und den Umfang haftet im Außenverhältnis ausschließlich der Kunde. |
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5. |
Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu kurzzeitigen Unterbrechungen des Informationsdienstes führen. Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit ist die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH von der Verpflichtung zur Leistung befreit. |
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Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen wie Feuer, Streik, Aussperrungen sowie sonstigen Umständen, die von der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH nicht zu vertreten sind und die eine Einschränkung oder Einstellung des Informationsdienstes erforderlich machen, ist die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH in Folge eines Computervirus im System ihre Leistungen einschränken oder völlig einstellen muss und sich die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH nicht zu angemessenen Bedingungen gegen das Eindringen des Computervirus schützen konnte. |
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§3
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Inhalt des Internetportals |
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1. |
Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH behält sich bezüglich der Gestaltung, des Inhalts und der Form des Portals jegliche Freiheiten vor, z.B. in Bezug auf die Aktualität oder bei einer allgemeinen Änderung des Informationsbedarfes ist die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH berechtigt, Form und Inhalt des Internetportals zu ändern. Diese Änderung darf nicht zu Lasten des vertraglichen Umfangs und der mit der Vergütung bezahlten Leistungen geschehen. Aus den oben genannten Gründen kann die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH insbesondere auch die Art der mit dem Internetportal verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten und Datenbanken ändern. |
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2. |
Der Kunde erkennt an, dass Informationen, die die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH von Unternehmen bezieht, oder die von einem Fremdeingeber in das Internetportal eingegeben wurden, nicht der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH zuzurechnen sind. Kundendaten können von der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH nicht überprüft auf deren Richtigkeit überprüft werden. |
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3. |
Der Kunde bestätigt, dass Unternehmen an Teilen des Dienstes Schutzrechte zustehen können. Der Kunde verpflichtet sich, im eu-freelancer-Portal enthaltene Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Unternehmen für die Verwendung der Daten einzuhalten. |
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4. |
Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich einer Weiterverarbeitung seiner Daten, insbesondere Angaben zu den von Unternehmen gesuchten Informationen und von ihm zu vermittelnden Projekten, beziehungsweise Angaben zu seinem Profil, sowie deren Weiterleitung zu. |
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§4
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Pflichten des Kunden |
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1. |
Der Kunden ist verpflichtet, die Dienste der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
- dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden (z.B. durch Laden großer Bilddateien);
- die Zugriffsmöglichkeit auf die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnis Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Eu-freelancer-Portal erforderlich sein sollte;
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
- der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
- im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
2. Der Kunde verpflichtet sich, ausnahmslos wahrheitsgemäße Angaben zu machen, nur ernst gemeinte Angebote zu veröffentlichen und sich nur ernsthaft für Angebote zu bewerben und keine Informationen in Form von Anfragen, Ausschreibungen oder Angeboten zu verwenden als ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte. Eine anderweitige Verwertung oder Weitergabe persönlicher Daten, in welcher Form auch immer und unabhängig vom Zweck, ist nicht erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder eine Verwendung dafür zu gestatten. Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
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3. |
Bei Adressänderungen muss mindestens 10 Tage im Voraus eine Mitteilung an die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH gemacht werden. Leistungsstörungen oder die Nichterbringung von Leistungen, zu denen FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH nach dem zwischen ihr und dem Kunden geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, sind nicht von der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH zu vertreten, wenn sie auf einer verspäteten Mitteilung über die geänderte Adresse eines Kunden beruhen. |
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4. |
Verstößt der Kunden gegen die vorgenannten Pflichten, ist die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
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5. |
Der Kunde ist für alle Genehmigungen und Erlaubnisse, die notwendig sind, um das eu-freelancer-Portal zu nutzen, selbst verantwortlich. |
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§5
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Gewährleistung |
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1. |
Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH wird alles unternehmen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Informationsdienstes sicherzustellen. |
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2. |
Insbesondere wird die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH alles unternehmen, dass die beauftragten Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen die Anonymität des Kunden gegenüber Dritten beachten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die Personen, von denen der Kunden Informationen bezieh, beziehungsweise an die er Informationen weiterleitet. |
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3. |
Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die im Informationsdienst enthaltenen Informationen richtig, vollständig und umfangreich sind. |
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4. |
Weitergehende Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. |
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§6
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Haftung |
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1. |
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt |
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2. |
Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind. |
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3. |
Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH kann nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht werden, die dadurch entstehen, dass die Informationen des Kunden auf den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet-Provider und die Deutsche Telekom AG gestellt werden, eingesehen werden können. |
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4. |
Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH haftet nicht für den Missbrauch von persönlichen Daten durch andere Kunden. Der Kunde stellt die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Bereitstellung der Informationsdienste an die Kunden oder die Verwendung der Informationsdienste durch die Kunden ergeben. |
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5. |
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme des eu-freelancer-Portals durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 500,00 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. |
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6. |
Die FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH haftet in keinem Fall für Verluste des Kunden, die aufgrund von fehlender oder unrichtiger Informationen durch die Informationsdienste der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH eingetreten sind. |
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7. |
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des eu-freelancer-Portals oder dadurch entstehen, dass der Kunden seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt. |
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§7
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Zahlungsbedingungen |
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1. |
Die vereinbarte Vergütung entsprechend der jeweils allgemein gültigen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer ist fristgerecht zu zahlen. |
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2. |
Die Vergütung für die Benutzung des eu-freelancer-Portals muss vom Kunden im Voraus bezahlt werden. |
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3. |
Alle Vergütungen, Kosten und Gebühren verstehen sich für Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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4. |
In den hier genannten Vergütungen für das eu-freelancer-Portal sind die Kosten für die Nutzung von Datenbandgeräten, Telefonleistungen und Datennetze sowie sonstige Leistungen der Datenübertragungsmedien als auch die etwaigen Kosten für weitere Gebühren oder Fremdanbieter, wie den Internetprovidern und der Deutschen Telekom AG, nicht enthalten. |
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§8
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Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht |
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1. |
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Störungen oder eines Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways der Internetprovider oder der Deutschen Telekom AG hat FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. |
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2. |
Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung. Im übrigen werden Ausfallzeiten durch Laufzeitverlängerung ausgeglichen. |
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3. |
Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird. Jegliche Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht. |
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4. |
Unberührt weitergehender Ansprüche ist FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH dazu berechtigt, die Übermittlung des Informationsdienstes oder eines Teiles davon an den Kunden einzustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtungen des Kunden aufgehoben werden, wenn der Kunden wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Hinblick auf die Nutzung des Informationsdienstes, insbesondere aus § 10, verletzt. FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH wird dem Kunden den Empfang des Informationsdienstes wieder ermöglichen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sichergestellt ist. |
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§9
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Nutzung durch Dritte |
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1. |
Der Kunde ist über den gemäß § 4 Absatz 5 gewährten Umfang nicht berechtigt, die Informationen des Dienstes insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dritte im oben genannten Sinne sind auch solche Personen oder Unternehmen, an denen der Kunden direkt oder indirekt beteiligt ist oder die in seinem Alleineigentum stehen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Kunden vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche den durch den Dritten erzielten Nutzungswert FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH zu erstatten. |
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2. |
Der Kunden versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten. |
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3. |
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunden diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. |
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4. |
Der Kunden hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH durch Dritte entstanden sind. |
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5. |
Bei Pflichtverstößen gemäß § 10 Absatz 1 bis 3 ist FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt. |
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§10
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Vertragsfrist und Vertragsbeendigung |
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1. |
Die Kündigung kann von beiden Parteien erfolgen und bedarf der Schriftform. |
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2. |
FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH ist unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, diesen Vertrag fristlos und ohne dass sich daraus Rechte des Kunden ergeben können, zu kündigen, falls der Kunden wesentliche Verpflichtungen, insbesondere die in § 10 beschriebenen, oder seine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 8 Absatz 1 verletzt. Gleiches gilt, wenn der Kunden eine Verletzung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere den in § 4 Absatz 3 genannten Fällen, nicht nachkommt. Ein fristloses Kündigungsrecht steht FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH ebenfalls zu, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Kunden durch seine Teilnahme am Empfang des Informationsdienstes Störungen in der Datenbank oder den Informationsträgern bei FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH hervorruft. |
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3. |
Freistellungsansprüche und Rechtsverzichte zugunsten FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH bleiben über das Ende dieses Vertrages hinaus wirksam. |
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§11
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Geheimhaltung, Datenschutz |
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1. |
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH unterbreiteten Informationen, insbesondere Angaben zu den vom Kunden gesuchten Profilen und von ihm zu vermittelnden Projekten, beziehungsweise Angaben zu seinem Profil, als nicht vertraulich. |
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2. |
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. |
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3. |
Soweit sich FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. |
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4. |
FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunden seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen, insbesondere personenbezogene Daten der in der Datenbank gespeicherten Profile, zu verschaffen. Grundsätzlich stehen diese Daten nur in einer anonymen Darstellung zur Einsicht für den Kunden zur Verfügung. |
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5. |
Soweit der Kunden nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht. |
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§12
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Gerichtsstand |
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1. |
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit der FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH ist Waiblingen. |
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§13
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Schlussbestimmungen |
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1. |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH, bzw. deren Dienste, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. |
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2. |
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Erfordernisses der Schriftform. |
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3. |
Keine Partei darf die ihr nach diesem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten. |
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4. |
Deutsches Recht gilt als vereinbart. |
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5. |
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. |
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Erstellt von FETS Fortbildung Entwicklung Technik Service GmbH - Stand: 1. September 2003 |